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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fischer setzt auf wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Beratung im Zivilrecht und Öffentlichen Recht einschließlich kommunalrechtlicher und baurechtlicher Aspekte. Sie ist primär für private und öffentliche Auftraggeber aus Bund, Ländern und Gemeinden sowie für öffentliche Unternehmen und Privatpersonen in ganz Deutschland tätig. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Erbrecht (insb. Testamentserrichtung und Vorsorgevollmacht, Haus- und Grundstücksübertragungen in vorweggenommener Erbfolge usw.), im Ehe- und Familienrecht sowie im Verkehrsunfallrecht und Internetrecht führt sie ihre Mandanten gerade in komplexen Verfahren wenn möglich ohne Gerichtsprozesse zeitnah zum Ziel.